Lüftungsgutachten & CO-Langzeitmessungen für Garagen – bundesweit aus einer Hand

Als anerkannter Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen erstelle ich Gutachten über die freie Lüftung in Tiefgaragen und begleite die dafür erforderlichen CO-Langzeitmessungen – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

Auf einen Blick

  • Lüftungsgutachten nach den Garagenverordnungen der Bundesländer (z. B. GaStellV in Bayern)
  • CO-Langzeitmessungen nach Inbetriebnahme der Garagenanlage
  • Prüfung von Bestandsgaragen – ggf. Verzicht auf mechanische Lüftungsanlage
  • Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen (PrüfVBau)
Leistungen

Lüftungsgutachten und CO-Langzeitmessungen

Zwei eng miteinander verbundene Leistungen für die sichere natürliche Lüftung von Garagen.

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Lüftungsgutachten für Garagen

Gutachten über die freie (natürliche) Lüftung in Tiefgaragen und Garagenanlagen gemäß der jeweiligen Garagenverordnung des Bundeslandes, z. B. nach der GaStellV in Bayern.

  • Rechnerischer Nachweis ausreichender freier Lüftungsquerschnitte
  • Grundlage für den Verzicht auf eine maschinelle Lüftungsanlage
  • Erstellung auf Basis von Plänen und Brandschutznachweis
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CO-Langzeitmessungen

Wird im Lüftungsgutachten freie Lüftung angenommen, ist nach Inbetriebnahme der Garage eine CO-Langzeitmessung erforderlich – als messtechnischer Nachweis, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration im laufenden Betrieb die zulässigen Grenzwerte einhält.

  • Messung über einen definierten Zeitraum im laufenden Betrieb
  • Auswertung und Dokumentation für die Bauaufsicht
  • Einmalige Prüfung nach Inbetriebnahme der Garagenanlage
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Lüftungsgutachten & CO-Langzeitmessung im Bestand

Auch für bestehende Garagen und Tiefgaragen prüfe ich, ob auf eine vorhandene mechanische Lüftungsanlage verzichtet werden kann. Auf Basis des Bestandsgutachtens und einer begleitenden CO-Langzeitmessung lässt sich in vielen Fällen der Betrieb der maschinellen Anlage einsparen und damit dauerhaft Energie- und Wartungskosten senken – bei gleichbleibender Sicherheit.

Vorgehen

So läuft die Beauftragung ab

Von der Anfrage bis zum abgeschlossenen Nachweis – transparent und mit klaren Zuständigkeiten.

Unterlagen sichten

Übersendung von Plänen, Brandschutznachweis und ggf. bestehenden Gutachten.

Lüftungsgutachten

Rechnerischer Nachweis der freien Lüftung nach der geltenden Garagenverordnung.

CO-Langzeitmessung

Messung nach Inbetriebnahme über den erforderlichen Zeitraum vor Ort.

Dokumentation

Auswertung, Bericht und Übergabe der Nachweise an Bauherr und Behörde.

Über uns

Prüfsachverständigenbüro Hilfer

Das Prüfsachverständigenbüro Hilfer unter Leitung von Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer ist auf die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung spezialisiert. Diese Seite bündelt die Leistungen rund um Lüftungsgutachten und CO-Langzeitmessungen für Garagen und Tiefgaragen.

Weitere Prüfleistungen – u. a. für Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie CO-Warnanlagen – finden Sie auf unserer Hauptseite tga-pruefstelle.de.

  • Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer
  • Qualifikation: Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Weitere Tätigkeit: Beratender Ingenieur
  • Anerkennung: gemäß PrüfVBau u. a. für Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen
  • Kammer: Bayerische Ingenieurekammer-Bau
  • Tätigkeitsgebiet: bundesweit, nach den Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer
Kontakt

Anfrage zu Lüftungsgutachten oder CO-Langzeitmessung

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Direkt erreichbar

Für Ihre Anfrage hilfreich

Damit wir Ihr Vorhaben schnell einordnen können, geben Sie idealerweise mit an:

Objektadresse · Anzahl und Größe der Garagenebenen · Bundesland · vorhandener Brandschutznachweis bzw. bestehendes Lüftungsgutachten · gewünschter Zeitrahmen