Lüftungsgutachten & CO-Langzeitmessungen für Garagen – bundesweit aus einer Hand
Als anerkannter Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen erstelle ich Gutachten über die freie Lüftung in Tiefgaragen und begleite die dafür erforderlichen CO-Langzeitmessungen – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Auf einen Blick
- Lüftungsgutachten nach den Garagenverordnungen der Bundesländer (z. B. GaStellV in Bayern)
- CO-Langzeitmessungen nach Inbetriebnahme der Garagenanlage
- Prüfung von Bestandsgaragen – ggf. Verzicht auf mechanische Lüftungsanlage
- Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen (PrüfVBau)
Lüftungsgutachten und CO-Langzeitmessungen
Zwei eng miteinander verbundene Leistungen für die sichere natürliche Lüftung von Garagen.
Lüftungsgutachten für Garagen
Gutachten über die freie (natürliche) Lüftung in Tiefgaragen und Garagenanlagen gemäß der jeweiligen Garagenverordnung des Bundeslandes, z. B. nach der GaStellV in Bayern.
- Rechnerischer Nachweis ausreichender freier Lüftungsquerschnitte
- Grundlage für den Verzicht auf eine maschinelle Lüftungsanlage
- Erstellung auf Basis von Plänen und Brandschutznachweis
CO-Langzeitmessungen
Wird im Lüftungsgutachten freie Lüftung angenommen, ist nach Inbetriebnahme der Garage eine CO-Langzeitmessung erforderlich – als messtechnischer Nachweis, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration im laufenden Betrieb die zulässigen Grenzwerte einhält.
- Messung über einen definierten Zeitraum im laufenden Betrieb
- Auswertung und Dokumentation für die Bauaufsicht
- Einmalige Prüfung nach Inbetriebnahme der Garagenanlage
Lüftungsgutachten & CO-Langzeitmessung im Bestand
Auch für bestehende Garagen und Tiefgaragen prüfe ich, ob auf eine vorhandene mechanische Lüftungsanlage verzichtet werden kann. Auf Basis des Bestandsgutachtens und einer begleitenden CO-Langzeitmessung lässt sich in vielen Fällen der Betrieb der maschinellen Anlage einsparen und damit dauerhaft Energie- und Wartungskosten senken – bei gleichbleibender Sicherheit.
So läuft die Beauftragung ab
Von der Anfrage bis zum abgeschlossenen Nachweis – transparent und mit klaren Zuständigkeiten.
Unterlagen sichten
Übersendung von Plänen, Brandschutznachweis und ggf. bestehenden Gutachten.
Lüftungsgutachten
Rechnerischer Nachweis der freien Lüftung nach der geltenden Garagenverordnung.
CO-Langzeitmessung
Messung nach Inbetriebnahme über den erforderlichen Zeitraum vor Ort.
Dokumentation
Auswertung, Bericht und Übergabe der Nachweise an Bauherr und Behörde.
Prüfsachverständigenbüro Hilfer
Das Prüfsachverständigenbüro Hilfer unter Leitung von Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer ist auf die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung spezialisiert. Diese Seite bündelt die Leistungen rund um Lüftungsgutachten und CO-Langzeitmessungen für Garagen und Tiefgaragen.
Weitere Prüfleistungen – u. a. für Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie CO-Warnanlagen – finden Sie auf unserer Hauptseite tga-pruefstelle.de.
- Ansprechpartner: Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer
- Qualifikation: Prüfsachverständiger für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
- Weitere Tätigkeit: Beratender Ingenieur
- Anerkennung: gemäß PrüfVBau u. a. für Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen
- Kammer: Bayerische Ingenieurekammer-Bau
- Tätigkeitsgebiet: bundesweit, nach den Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer
Anfrage zu Lüftungsgutachten oder CO-Langzeitmessung
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Direkt erreichbar
- Prüfsachverständigenbüro Hilfer
Dipl.-Ing. (FH) Sergej Hilfer - Am Weinberg 7a
84036 Landshut - Telefon: +49 871 275 46 95
- E-Mail: info@tga-pruefstelle.de
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